Letzter Stand: 13. Oktober 2025
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den Verkauf von Waren und Dienstleistungen der excav UG (haftungsbeschränkt), Christian-Ernst-Straße 32, 91052 Erlangen, Deutschland (nachfolgend „excav“) gegenüber Unternehmern („Kunden“). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kunden erkennt excav nicht an, es sei denn, excav hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. excav schließt Verträge ausschließlich in deutscher und englischer Sprache ab. Der Verkauf an private Verbraucher ist ausgeschlossen.
1.2. Unternehmer im Sinne der AGB („Unternehmer“) ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Kauf der Waren oder Dienstleistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2.1 Die Darstellung der Produkte im Onlinekatalog der Webseite bietet lediglich eine Möglichkeit, ein Angebot für einen Warenkauf anzufragen.
2.2 Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Wir sind berechtigt ein Gegenangebot zu erstellen, welches der Auftraggeber innerhalb der Gültigkeitsfrist annehmen kann.
2.3 Für die Zahlung gilt, sofern nichts anderes vereinbart, eine Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Zahlung hat per Banküberweisung auf unser, auf der Rechnung ausgewiesenes Konto zu erfolgen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, erlauben wir uns, eine Mahngebührt und ggf. Verzugszinsen zu berechnen.
3.1 Preise von excav verstehen sich ab Lager inklusive Verpackungs- und Versandkosten sowie zuzüglich der im Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
3.2 Die akzeptierten Zahlungsmittel sind Kauf auf Rechnung und Vorkasse und werden im Rahmen des Kaufvorgangs angegeben.
3.3 excav behält sich für den Fall der negativen Bonitätsprüfung das Recht vor, die Bestellung nur zu den von uns vorgeschlagenen Zahlungsarten weiterzubearbeiten. Über diese Entscheidung wird der Kunde unverzüglich informiert.
3.4 Im Falle des Abschlusses des Abonnementmodels excav Care Pro ist die Gebühr einmalig zu Beginn der Laufzeit für ein Jahr und anschließend jährlich zum Ersten des entsprechenden Monats für ein Jahr zu entrichten. Das Abonnementmodel excav Care Pro ist mit einer Frist von 14 Tagen jährlich kündbar. Die Zahlung der jährlichen Gebühr erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren.
3.5 Die Zahlung der monatlichen Servicegebühr für den SIM-Kartenservice excav SIM erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren. Mit Vertragsabschluss erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat. Der fällige Betrag wird jeweils zu Beginn des Folgemonats automatisch von dem angegebenen Konto eingezogen. Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate und ist mit einer Frist von 14 Tagen monatlich kündbar.
4.1 Der Versand der Ware erfolgt vorerst (Stand Juni 2025) nur an Adressen innerhalb von Deutschland und Österreich.
4.2 Die Lieferung erfolgt im Rahmen der im Kaufvorgang angegebenen Lieferzeit, jedoch spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung.
4.3 Verzögert sich die Lieferung vorübergehend durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse (Betriebsstörungen aller Art, auch wenn diese bei von excav beauftragten Dritten oder bei deren Auftragnehmern eintreten; Materialengpässe, etc.), verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Führen solche Ereignisse zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Rücktrittsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
4.4 Bei Reparaturfall im Zuge des Abonnementmodels excav Care Pro hält sich excav übliche Mengen an Ersatzteilen vor, garantiert jedoch nicht die Verfügbarkeit. Bei Ersatzteilmangel kann sich die Dauer bis zum Versenden des Ersatzelements, bzw. der Reparatur verlängern. Sollte es excav innerhalb von 48 Stunden nach Reparaturanmeldung nicht möglich sein, ein Ersatzteil zu versenden, ist der Kunde berechtigt, die jährliche Gebühr für das Abonnementmodel excav Care Pro erstattet zu bekommen.
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von excav. excav behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor.
5.2 Für den Weiterverkauf der Waren durch Unternehmer gilt Folgendes: Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinen Kunden oder Dritten aus oder in Zusammenhang mit der Weiterveräußerung bis zur Höhe des gesamten Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) der Forderungen von excav an excav ab. Er hat die betroffenen Kunden und Dritten von der Abtretung unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Das Recht von excav, diese Forderungen selbst einzutreiben, bleibt davon unberührt. excav verpflichtet sich, dieses Recht nicht auszuüben, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den beigetriebenen Erlösen nachkommt, keine Zahlungsrückstände auftreten und insbesondere keine Insolvenz des Kunden eintritt und er seine Zahlungen nicht einstellt. Der Kunde verpflichtet sich für derartige Fälle, excav die abgetretenen Forderungen und betreffenden Schuldner mitzuteilen, sämtliche für Eintreibungen erforderlichen Einzelheiten zu beschaffen und sachdienliche Unterlagen auszuhändigen.
5.3 excav verpflichtet sich, die excav zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insofern freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Wahl der freizugebenden Sicherheiten bleibt excav vorbehalten.
6.1 Gegenüber Unternehmen gilt: excav ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit excav trotz eines bestehenden Kaufvertrages über den Leistungsgegenstand selbst nicht beliefert wird. excav wird den Kunden über die ausgebliebene Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle des Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich erstatten.
6.2 Sonstige, insbesondere gesetzliche, Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
7.1. Wegen einer Pflichtverletzung von excav, die nicht in der Lieferung mangelhafter Ware besteht, kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn excav die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 648, 650 BGB) wird ausgeschlossen.
7.2. Gerät excav mit dem Versand der von ihr geschuldeten Ware in Verzug, berechtigt dies den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er excav zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist zum Warenversand gesetzt hat.
8.1 Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden vorbehaltlich der nachstehenden Ziffern die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Garantien im Rechtssinne setzen eine ausdrückliche Vereinbarung voraus. Schadensersatz wegen eines Mangels kann der Kunde nur nach Maßgabe der Ziffer 10 verlangen.
8.2 Im kaufmännischen Verkehr mit Unternehmern gilt § 377 HGB. excav ist zudem berechtigt, nach seiner – innerhalb angemessener Frist zu treffenden – Wahl die Ware nachzubessern oder neue Ware zu liefern. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm eine Nachbesserung ausnahmsweise unzumutbar ist.
8.3 Wenn der Kunde ohne Zustimmung von excav die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und soweit hierdurch die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, hat der Kunde die Mehrkosten zu tragen, die durch die Änderung entstehen.
8.4 Zudem begründen Verschleißschäden bzw. Schäden, die auf bisheriger Abnutzung beruhen, keinen Sachmangel. Keinen Sachmangel begründen ferner Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
(1) die Ware vom Kunden oder Dritten fehlerhaft in Betrieb genommen oder falsch (insbesondere nicht entsprechend einer etwaigen Betriebsanleitung, Montage- oder Installationsanleitung) montiert oder installiert wurde; oder
(2) die Ware fehlerhaft, zweckwidrig oder übermäßig eingesetzt wurde; oder
(3) die Ware nicht ausreichend gewartet und gepflegt wurde; oder
(4) falsche (insbesondere nicht kompatible oder nicht vorgesehene) Ersatzteile eingebaut oder Anbauteile angebaut wurden; oder
(5) ungeeignete Betriebsmittel verwendet wurden oder die Ware schädigenden (z. B. physischen, chemischen, elektrischen) Einflüssen ausgesetzt wurde; oder
(6) frühere Mängel oder Schäden excav nicht rechtzeitig angezeigt wurden
8.5 Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten beträgt ein Jahr ab Lieferung, es sei denn, excav hat den Mangel arglistig verschwiegen oder es liegt ein Fall des Lieferantenregresses gemäß § 478 BGB vor. Über diese gesetzliche Frist von einem Jahr hinaus gewährt excav ein weiteres Jahr Garantie. Diese Garantie umfasst alle ursprünglichen Gewährleistungsrechte.
9.1 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet excav nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des mit dem Abschluss des Vertrages verfolgten Zwecks erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.
9.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von excav auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
9.3 Ferner haftet excav nicht für Schäden, die durch Ungenauigkeiten der GNSS- und IMU-basierten Sensorik und den daraus resultierenden Steuerempfehlungen für den Baumaschinenführer bei der Verwendung von excav PILOT entstehen.
9.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Haftung im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.5 Soweit die Haftung von excav ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von excav.
Der gesamte Inhalt der Webseite, insbesondere Texte, Grafiken, Fotos, Illustrationen und Software, ist Eigentum von excav. Diese Inhalte sind durch Urheber- und andere gewerbliche Schutzrechte geschützt. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Einspeicherung oder sonstige Verarbeitung ist nicht gestattet. Alle auf der Website verwendeten Marken sind – soweit nichts anderes angegeben – Eigentum von excav. Eine Verwendung oder Nutzung der Marken gleich in welcher Form ist ohne Zustimmung durch excav untersagt.
Der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden, der diese excav im Rahmen der Geschäftsbeziehung mitteilt, ist excav sehr wichtig. excav wird die Daten nur im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen (siehe im Impressum unter Datenschutzerklärung) verarbeiten.
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, sollte eine sofortige Reklamation bei dem Zusteller sowie die Kontaktaufnahme mit excav erfolgen. Es gilt die Regelung des § 377 HGB.
13.1 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Der Gerichtsstand ist für alle etwaigen Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von excav. excav ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Das gleiche gilt, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.3 Der Erfüllungsort ist excav UG (haftungsbeschränkt) ist der Unternehmenssitz Christian-Ernst-Straße 32, 91052 Erlangen in Deutschland.